Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

veröffentlicht am 13. Oktober 2017 11:30 Uhr

Das Landratsamt informiert über die Entsorgung von Pflanzenabfällen.

In Sachsen ist die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in der Verordnung der Sächsischen Staatsre-gierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV) vom 25.09.1994 geregelt.

Danach sind Garten- und Pflanzenabfälle hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist grundsätzlich verboten.

Ab sofort ist die Verbrennung von Pflanzenabfällen komplett verboten, da den Bürgern und Einwohnern viele andere Möglichkeiten zu Verfügung stehen, um Pflanzenabfälle zu entsorgen.

So stehen den vogtländischen Bürgern für Pflanzenabfälle folgende zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:

• Kompostierung und anschließende Verwertung auf eigenem oder gepachtetem Grundstück
• Zweimalige „Grüngutsammlungen“ (Baum und Strauchschnitt) als Straßensammlung (nur im Satzungsgebiet Altkreis)
• Abgabe von Grüngut (Ast- und Strauchschnitt, Laub/Gras) auf 4 Wertstoffhöfen
• Entsorgung über Biotonne im Entsorgungsgebiet Plauen
• Abgabe bei privaten Entsorgern (Bringsystem oder Containergestellung)
• Letztlich besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Überlassung über die zugelassenen Restab-fallbehältnisse.

Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen Pflanzenabfallsammlung oder die Entsorgung über private Entsorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Beschei-des erstellt werden, erteilen.

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand) befallen sind, entscheidet das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Nicht unter die Bestimmungen der Pflanzenabfallverordnung fallen Traditionsfeuer, wie zum Beispiel am 30. April. Diese unterliegen der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden und müssen dort angemeldet werden, erfordern aber trotzdem eine Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen.

Wir bitten daher die Bürger des Vogtlandkreises, die oben angegebenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen, um nicht eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit zu begehen, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.

Für Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Vogtlandkreises zur Verfügung und gibt gerne unter 03741/300-2160 dazu weitere Auskunft.

Tourismusverband Vogtland e.V. Sagenhaftes Vogtland