Volksantrag "Windkraftmoratorium"
Information zur Auslegung von Unterschriftenlisten für den Volksantrag „Windkraftmoratorium“
Im Freistaat Sachsen läuft derzeit eine landesweite Unterschriftensammlung für einen Volksantrag zum sächsischen Windkraftmoratorium. Die Initiatoren des Antrags streben eine Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Windenergie-an-Land-Gesetz an. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Genehmigung neuer Windkraftanlagen bis zum 31. Dezember 2027 auszusetzen und die Zustimmung von Kommunen bei der Ausweisung von Windenergiegebieten an eine Zwei-Drittel-Mehrheit des jeweiligen Gemeinderates zu binden.
Damit der Sächsische Landtag sich offiziell mit diesem Gesetzentwurf befassen muss, werden sachsenweit mindestens 40.000 Unterstützerunterschriften benötigt.
Auslegung in der Gemeindeverwaltung:
Im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Instruments der direkten Demokratie stellt die Gemeindeverwaltung Muldenhammer die Möglichkeit zur Unterstützung des Volksantrags zur Verfügung. Während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses besteht für Bürgerinnen und Bürger, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, die Unterschriftenlisten einzusehen und zu unterzeichnen. Mit der Auslage der Unterschriftenlisten ist keine inhaltliche Stellungnahme oder Empfehlung der Gemeinde Muldenhammer verbunden.
- Ort der Auslegung: Gemeinde Muldenhammer, Zimmer-Nr. 1
- Auslegungszeitraum: 07.07.2026 bis zum 18.08.2026 während der regulären Öffnungszeiten.
- Teilnahmevoraussetzungen: Stimmberechtigt sind alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, am Tag der Unterzeichnung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Für die Eintragung in die Liste ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Weiterführende Informationen sind auf der offiziellen Webseite unter www.volksantrag.org einsehbar.