veröffentlicht am 11. Januar 2021 09:03 Uhr
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVI-19 (Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) vom 08.01.2021
Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Ablauf des 7. Februar 2021 außer Kraft.
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