Hinweis zum Holzfeuer im Freien
*** FrühlingsZeit *** FEUER-Zeit ***
Der lange Winter scheint vorbei, die Sonne lockt ins Grüne; Gartenarbeit ist angesagt, Ausräumen…
Und damit das Feiern und FEUERN auch ein Spaß bleibt, bitte Folgendes beachten:
OHNE GENEHMIGUNG SIND KOCH-UND GRILLFEUER ERLAUBT MIT TROCKENEM; UNBEHANDELTEN HOLZ IN BEFESTIGTEN FEUERSTÄTTEN (Feuerschale; Grill…).
Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei KEINE Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht (Polizeiverordnung unserer Gemeinde 22.06.2011; einzusehen über www.muldenhammer.com/buergerservice/satzungen) Garten und Pflanzenabfälle dürfen lt. Information des Landratsamtes vom 13.10.2017 NICHT mehr verbrannt werden, sondern sind z.B. über Grüngutsammlung, Kompostierung, Abgabe über Wertstoffhöfe, Container… zu entsorgen.