Härtefallregelung nicht leitungsgebundener Energieträger
Das Landratsamt Vogtlandkreis informiert!
Die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Energieträger ist nunmehr angelaufen. Da uns täglich eine Vielzahl von Anfragen dazu erreichen, für Sie zur Auskunft für ihre Bürgerschaft einige Hinweise:
Die Antragstellung läuft ab 08.05.2023 mit Freischaltung über die Sächsische Aufbaubank. Informationen dazu unter https://www.energieversorgung.sachsen.de/ und https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger
Unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494 kann vorab geprüft, ob es überhaupt eine Entlastungszahlung geben wird.
Die Entlastung muss mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt.
Referenzpreise
Der Referenzpreis bezeichnet den durchschnittlichen Preis für den jeweiligen leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2021. Die bundeseinheitlichen Referenzpreis (Bruttopreise) für das Jahr 2021 sind:
- Heilöl: 71 Cent/Liter
- Flüssiggas: 57 Cent/Linter
- Holzpellets: 24 Cent/Liter
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
- Holzbriketts: 28 Cent/kg
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
- Kohle/Koks: 36 Cent/kg
Erstattungshöhe
- Es werden 80 % der Mehrkosten, die über eine Verdoppelung des Referenzpreises hinausgehen, erstattet.
- Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel → Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
- Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro pro Haushalt.
- Tipp: Nutzen Sie vor der Antragstellung den Online-Rechner der Verbraucherzentrale Sachsen und informieren Sie sich vorab zur möglichen Entlastungshöhe → Rechner | Verbraucherzentrale Sachsen
- Bei Erstattungsanträgen ab 10 Haushalten (durch einen Zentralantragsteller, also ein Vermieter für mehrere Haushalte) gilt eine Mindesterstattungsgrenze von insgesamt 1.000 Euro.
- Der maximale Gesamtentlastungsbetrag ist in allen Antragskonstellationen auf 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt.
- Die Antragstellung erfolgt ab 8. Mai 2023 grundsätzlich digital. Den Link zur Antragstellung werden wir in Kürze veröffentlichen.
- Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
– Ein Foto mit Ihnen und Ihrem Personalausweis (Selfie mit Personalausweis)
– Die Rechnung(en) über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aus dem Entlastungszeitraum (01.01.22 – 01.12.22)
– Den Kontoauszug oder bei Barzahlung einen Zahlungsbeleg über die Bezahlung der besagten Rechnung(en).
Hinweis. Handschriftliche Rechnungen und Belege können nicht akzeptiert werden.
– Den/die Feuerstättenbescheid(e) der Feuerstätte(n), für die eine Härtefallhilfe beantragt werden soll. Den Feuerstättenbescheid
haben Sie oder ggf. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter bei der letzten Prüfung der Feuerstätte (Feuerstättenschau) vom
Schornsteinfeger erhalten.
Für Rückfragen steht die Hotline der Sächsischen Aufbaubank unter 0351- 4910 4999 zur Verfügung.
Außerdem unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen kostenfrei nach vorheriger Terminabstimmung die Antragstellung.
Dort kann auch für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Computer besitzen, die Antragstellung vorgenommen werden.
Terminhotline VBZ Leipzig 0341/ 6962929
Verbraucherzentrale Plauen 03741/ 224743
Verbraucherzentrale Auerbach 03744/ 219641