Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Dresden, 31.03.2022
Medieninformation
061/2022
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 – Friständerung für
Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen
Das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 verursachte in Teilen
Sachsens erhebliche Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und
Gegenständen von Privathaushalten und Unternehmen sowie innerhalb der
öffentlichen Infrastruktur. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung
und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat
Sachsen Fördermittel zur Verfügung.
Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen,
Private, Vereine und Kirchen wird jetzt auf den 30. September 2022
vorverlegt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei
der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) als Antrags- und
Bewilligungsstelle gestellt werden. Ziel ist, die nicht benötigten Mittel in die
Beseitigung der infrastrukturellen Schäden insbesondere in die öffentliche
Infrastruktur zu lenken. Die Beantragung der Fördermittel ist seit Dezember
2021 möglich. Als ursprüngliche Antragsfrist war der 30. Juni 2023 gesetzt.
Die Fördersätze entsprechen den Vorgaben des Bundes: Betroffene
Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80
Prozent. Weiterhin ist ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn
ausgesprochen, so dass mit den Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
bereits begonnen werden konnte.
Die »Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung
der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021« sowie die »Richtlinie
Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen
2021« regeln die Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfsmaßnahmen
und die Umsetzung. Grundlage für die Richtlinien ist die mit dem Bund am
10. September 2021 geschlossene »Verwaltungsvereinbarung zur
Aufbauhilfe«, welche den Umfang und die Bedingungen der Bundeshilfen
beinhaltet.
Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadenserhebungen,
rund 134 Millionen Euro. Rund 80 Prozent der Schäden betreffen die
öffentliche Infrastruktur - wie beispielsweise Trinkwasser- und
Abwasseranlagen, insbesondere aber Straßen, Brücken und Gewässer in
kommunaler Baulast. Die tatsächliche Schadenssumme im Bereich der
kommunalen Infrastruktur wird nach Durchführung des
Maßnahmeplanverfahrens im April 2022 belastbar feststehen. Es zeichnet
sich jedoch jetzt schon ab, dass die Schäden die vom Bund zur Verfügung
gestellten Mittel übersteigen. Die Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an
der kommunalen Infrastruktur bleibt unverändert der 30. Juni 2023 (gemäß
Richtlinienteil D der „RL Starkregen- und Hochwasserschäden –
Billigkeitsleistungen 2021“).
Links:
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen-und Hochwasserschäden 2021