Bekanntmachung zur Änderung des Straßengesetzes
Öffentliche Bekanntmachung
über die
Änderung des Straßengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsStrG)
und der
Neufassung des § 54 SächsStrG „Bestandsverzeichnisse“
Am 13.12.2019 trat die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019 in Kraft (SächsGVBl. Nr. 19/2019 vom 12.12.2019).
Gemäß der Neufassung des § 54 Abs. 3 SächsStrG verlieren am 01.01.2023 diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die nach § 53 des SächsStrG öffentliche Straßen geworden sind, diesen Status wieder, wenn sie bis dahin nicht in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen aufgenommen worden sind.
Es handelt sich dabei um Straßen, die bei Inkrafttreten des ersten SächsStrG am 16.02.1993 ausschließlich öffentlich genutzt wurden oder betrieblich-öffentliche Straßen im Sinne des DDR-Straßenrechts waren und damit gemäß § 53 SächsStrG als öffentliche Straßen in das bundesdeutsche Recht übergeleitet worden sind („fiktive Widmung“).
Ab dem 01.01.2023 ist eine Eintragung vergessener Straßen in das Bestandsverzeichnis nur noch auf der Grundlage einer Widmung nach § 6 SächsStrG mit der Zustimmung der Eigentümer und der dinglich zur Nutzung der Straßengrundstücke Berechtigten möglich.
In dem von der Gemeinde bis zum Ablauf des 31.12.2022 durchzuführenden Verfahren zur nachträglichen Eintragung dieser Straßen in das Bestandsverzeichnis
(§ 54 Abs. 1 SächsStrG) wird den in ihren Eigentumsrechten Betroffenen sowie der Allgemeinheit die „fiktive Widmung“ nach § 53 SächsStrG erstmalig bekannt gegeben. Erst dann, wenn eine solche Eintragung unanfechtbar wird, gilt die sonst nach § 6 des SächsStrG für eine Widmung erforderliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigten als erteilt und die Widmung als verfügt.
Wer ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Eintragung einer vergessenen öffentlichen Straße hat, kann dies der Gemeinde Muldenhammer schriftlich bis zum 31.12.2020 mitteilen. Das Bestandverzeichnis kann bei der Gemeinde Muldenhammer, 1. Etage, Zimmer 5, Klingenthaler Str. 29 in 08262 Muldenhammer Ortsteil Tannenbergsthal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Dienststunden:
Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Muldenhammer, den 21.07.2020
Jürgen Mann
Bürgermeister