Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung nach § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes für das Wohngebiet
„Am Unteren Floßgraben"
Ortsteil Hammerbrücke, Gemeinde Muldenhammer
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Muldenhammer in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung 11/2022 für das Wohngebiet „Am Unteren Floßgraben", das im Osten, Süden und Westen an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der bebauten Grundstücke Rißbrücker Weg 1 b, 2 und 4 sowie 10, 12 und 14 grenzt (siehe Lageplan), Gemarkung Hammerbrücke, Flurstücksnr. 447/9, 550/1 (Teilfläche) und 463/4 (Teilfläche), und der Entwurf der Begründung sowie Baugrundvoruntersuchung und Versickerungsgutachten vom 20.07.2022 liegen
vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023
in der Gemeindeverwaltung Muldenhammer, Klingenthaler Straße 29, 08262 Muldenhammer, 1. Etage, Zimmer 5, zu folgenden Zeiten
Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Gemeindeverwaltung Muldenhammer
Klingenthaler Straße 29
08262 Muldenhammer
vorbringen.
Das 1. Obergeschoss des Rathauses ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Gemeindeverwaltung können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 037465/4028-0.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, Bauflächen für die Errichtung von Eigenheimen zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sowie Baugrundvoruntersuchung und Versickerungsgutachten werden zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Muldenhammer unter muldenhammer.com und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Muldenhammer deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 S. 1 BauGB).
Muldenhammer, den 22.12.2022
Jürgen Mann
Bürgermeister
Anlagen