Ärztliche Bereitschaftspraxen der KV Sachsen
Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen stellt ergänzendes Versorgungsangebot bereit.
In den Ärztlichen Bereitschaftspraxen der KV Sachsen erhalten Sie medizinische Versorgung bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der üblichen Sprechzeiten von Arztpraxen.
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar.
Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.
Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit.
Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.